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Vorsorgeuntersuchung

Ab dem 16. Lebensjahr, spätestens bei stattfindendem Geschlechtsverkehr sollte optimalerweise zweimal jährlich eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden.

Bei Blutungsstörungen, Unterleibsschmerzen, Ausfluß oder Brustschmerzen sollte sofort eine Untersuchung erfolgen.

Eine gynäkologische Untersuchung besteht aus dem ärztlichen Gespräch (Anamnese), einer Harnuntersuchung, einer Untersuchung mit dem Speculum (Scheidenspiegel), einer Beurteilung des Nativsekretes im Mikroskop, einer Kolposkopie (US des MM mit Lupenvergrößerung), einer gynäkologischen Tastuntersuchung, Ultraschall (vaginal oder abdominell), einem Krebsabstrich (Pap) und einer Tastuntersuchung der Brust.

Ergebnis des Zellabstriches:

Das Ergebnis dieser Untersuchung wird in fünf Hauptstufen eingeteilt.
PAP = Papanicolaou
PAP I Pap-Färbung Normales Zellbild
PAP II Normales Zellbild, jedoch vermehrtes Vorkommen von Leukozyten
und/oder Mikroorganismen. Unwesentliche Zellveränderungen.
PAP III
Untergruppe PAP IIID Zweifelhafter Befund. Möglicherweise
Zellveränderungen, die weiter untersucht werden müssen.
Kontrolluntersuchungen nach 6-8 Wochen notwendig.
PAP IV
Untergruppen PAP IVa und IVb Pathologische Zellveränderungen. Verdacht
auf Krebs.
Sofortige Intervention notwendig: "Konisation". Dabei wird in
Vollnarkose ein Gewebekegel aus dem Gebärmutterhals entnommen.
Gebärmutter und Gebärfähigkeit bleiben dabei erhalten. Das gewonnene
Gewebe wird weiter untersucht. Die Konisation kann auch eine
therapeutische Wirkung haben. Bei PAP IVb besteht Verdacht auf ein
Mikrokarzinom.
PAP V Eindeutig maligne (bösartige) Tumorzellen nachweisbar.
Starker Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs.
Sofortiger chirurgischer Eingriff notwendig (Konisation oder Entfernung
der Gebärmutter).